Autor: Siegfried Walz
Bonhoeffer spricht im deutschen Rundfunk zum Thema "Wandlungen des Führerbegriffs in der jungen Generation". Ein jungerMensch wird, solange er sich nicht reif, stark und verantwortlich genug fühlt, die Autorität über sich einem Führer geben. Der Führer ist muss sich über die klare Begrenzung seiner Autorität bewusst sein. Versteht er seine Funktion anders als sie so in der Sache begründet ist, gibt er nicht immer wieder klare Auskunft über die Begrenztheit seiner Aufgabe und über dessen eigene Verantwortung, dann ... gleitet das Bild des Führers über in das des Verführers. Bonhoeffer hat damit eine Beschreibung der Massenhysterie, der kollektiven Flucht aus der Verantwortung, geliefert. Seine Rede hat bereits so große Brisanz, dass die Sendeleitung, angeblich wegen Zeitüberschreitung, den Vortrag vorzeitig abschaltet.
Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat:
"Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung,
einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegrapfen-
und Fernmeldegeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmung sowie Beschränkungen des Eigentums
auch außerhalb der dafür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig"
Reichtagswahl. Diese Wahl kann nach den Vorgängen von 27./28. Februar nur mit Einschränkung als die letzte freie Wahl bis 1945 genannt werden. Halb erzwungene, halb freiwillige Aufrufe leiteten sie ein. Der Evangelische Bund warb für die "starken nationalen Kräfte". Die NSDAP errang 288 Mandate (43,9%) und war damit nur noch auf die Hilfe der geschrumpften Deutschnationalen angewiesen. Sie würden Hitlers Gesetzgebung decken, das war keine Frage.
Mit einem Staatsakt zur Wiedereröffnung des Reichstags in der Garnisonskirche in Potsdam blendete Hitler das Volk. Hindenburg besuchte, zusammen mit den evangelischen Abgeordneten, zuvor den Gottesdienst des Berliner Superintendenten Otto Dibelius. Hitler und Goebbels wählten zur "Andacht" die Gräber der Gefallenen der Partei. Dibelius:
"Wenn der Staat seines Amtes waltet gegen die, die die Grundlagen der staatlichen Ordnung untergraben, gegen die vor allem, die mit ätzendem und gemeinem Wort die Ehe zerstören, den Glauben verächtlich machen, den Tod für das Vaterland begeifern - dann walte er seines Amtes in Gottes Namen."
Bevor er jedoch so den staatliche Terror rechtfertigte, beruhigte der das evangelische Gewissen:
"Wenn es um Leben oder Sterben der Nation geht, dann muss die staatliche Macht durchgreifend und kraftvoll eingesetzt werden, es sei nach außen oder nach innen. Wir haben von Dr. Martin Luther gelernt, dass die Kirche der rechtmäßigen staatlichen Gewalt nicht in den Arm fallen darf, wenn sie tut, wozu sie berufen
ist. Auch dann nicht, wenn sie hart und rücksichtslos schaltet."
Heimtückegesetz. Es bedrohte jeden, der "vorsätzlich eine unwahre oder gröblich erstellte
Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reiches oder eines Landes
oder das Ansehen der Reichsregierung oder hinter dieser Regierung stehende Parteien oder Verbände schwer zu schädigen".
In Verbindung mit der Notverordnung von 28.2. engte das Heimtückegesetz jeden öffentlich wirkenden Bürger ein,
der nicht mit einem Ja hinter Hitlers Regierung stand. Auslandskontakte konnten gefährlich sein.
Ermächtigungsgesetz ("Gesetz zur Behebung der Not in Volk und Staat"). Vor der Beschlussfassung des Ermächtigungsgesetzes ließ Hitler mittels der Notverordnung vom 28.2. eine Reihe von Reichstagsabgeordneten verhaften, kassierte Mandate und Übertrug den Ordnungsdienst für die Sitzung der SA und SS. Das Gesetz übertrug die legislative Gewalt an die Regierung, legalisierte deren vorangegangene und zukünftige Verordnungen und entband Hitler von hinderlichen Bestimmungen der Verfassung. Legislative Fesseln hatte Hitler nun nicht mehr zu fürchten, lediglich staatstragende Kräfte in Recht, Verwaltung, Militär und Kultur.
Judenboykott in Deutschland. Kunden wird der Zutritt zu Geschäften, die sich in jüdischer Hand befanden, verwehrt.
"Das kirchliche Bürgertum hatte vielleicht etwas gegen die Methoden des Boykotts, aber nicht
viel gegen den Antisemitismus selbst.
Widerstand gegen Wünsche des Dritten Reiches in Bezug auf die Kirche gerade vom Arierparagraphen her zu leisten,
erschien den Geistlichen nicht nur unsympathisch, sondern auch kurzsichtig, sollte doch die Kirche neuen Schutz und Einfluss erhalten." (Bethge)